Bequeme und rechtssichere KiTa-Anmeldung dank SSI
Autorin: Maria Mitterer
Die Digitalisierung der Verwaltung ist – nicht nur wegen des Onlinezugangsgesetzes – eine aktuelle Aufgabe für viele Kommunen. Dennoch gibt es Vorgänge, die auch heute noch “analog” gehandhabt werden. Ein Beispiel dafür ist die Anmeldung von Kindern durch ihre Eltern in einer der Betreuungseinrichtungen unserer Kleinstadt.
Diesen Prozess nun neu zu gestalten, sodass er für alle Beteiligten einfacher und gleichzeitig sicherer wird, ist eines unserer Vorhaben innerhalb des “Schaufensters Sichere Digitale Identitäten” in Mittweida. Dabei ist vorgesehen, eine Verwaltungssoftware für die KiTa-Erstanmeldung mit moderner SSI-Technologie auszustatten und zu testen. SSI steht für “Selbst-souveräne Identität” und bedeutet, dass ein Nutzer selbst entscheiden kann, welche Informationen er oder sie im Rahmen eines Vorganges über das notwendige Maß hinaus bekannt gibt. Wer also heute seinen Personalausweis vorzeigt, gibt damit zusätzlich zu den erforderlichen Informationen (z.B. Name und Adresse) unfreiwillig weitere Informationen preis: Geburtsdatum und -ort, Körpergröße, Ausweisnummer u.a. Mit SSI soll das in Zukunft verhindert werden können.
Wie die Anmeldung bislang abläuft
Gegen Vorlage der Geburtsurkunde ihres Kindes erhalten die Eltern im Bürgerbüro die sogenannte KiTa-Karte. Mit dieser Karte begeben sie sich auf den Weg zu ihrem Wunsch-Kindergarten und lassen sich auf der Karte von der Einrichtungsleitung schriftlich bestätigen, dass das Kind ab dem gewünschten Zeitpunkt betreut werden kann. Ebenso gibt es einen Vermerk, wenn kein Platz zur Verfügung steht. In diesem Fall gehen die Eltern mit der Karte zur nächsten Einrichtung usw. Dieser Prozess ist vor allem zeitaufwendig.
Anmeldung mittels SSI
Mithilfe der Verwaltungssoftware stellt die Stadt Mittweida ein Elternportal zur Verfügung, über welches die KiTa-Platzvergabe stattfindet. Hier melden sich die Eltern an, aber nicht einfach mit Benutzername und Passwort. Ähnlich, wie es die Stadt Dresden für digitale Meldevorgänge beim Einwohnermeldeamt plant, kann auch hier als Basis die eID-Funktion des Personalausweises oder ein daraus abgeleiteter und von der Stadt ausgestellter elektronischer Bürgerausweis genutzt werden, um die eigene Identität nachzuweisen. So wird überprüft und sichergestellt, dass ausschließlich Sorgeberechtigte die Möglichkeit haben die bei ihnen wohnhaften Kinder zur Betreuung anmelden.
Einmal im Portal registriert, können die Eltern nun verbindliche Anfragen nach einem Betreuungsplatz in ihren Wunsch-Einrichtungen stellen und erhalten hierfür ebenso verbindliche Zusagen oder Absagen.
Neben der reinen Anmeldung, die in der Regel einmalig ist, soll den Eltern perspektivisch auch die Möglichkeit geboten werden, Dokumente mit ihren Betreuungseinrichtungen zu teilen – bequem und rechtssicher. Aus einer Wallet (einer Art digitaler Brieftasche) heraus könnten etwa Abholberechtigungen an Dritte erteilt und auch wieder entzogen werden. Auch etwaige Vertragsänderungen könnten durchgeführt und von den Vertragspartnern signiert werden.